Gesetzliche
Gewährleistung

Gewährleistungslabel

Ihre gesetzlichen Mängelrechte beim Kauf

Wenn Sie als Verbraucher Fahrzeuge oder sonstige Produkte erwerben, sind Sie im Falle von Sachmängeln durch gesetzliche Bestimmungen geschützt. Ein entsprechendes Informationsblatt der Europäischen Union klärt über diese Rechte auf und zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie bei einem Mangel vorgehen können.

Das EU-Informationsblatt

Das Merkblatt der EU bietet Ihnen eine Orientierungshilfe rund um das Thema der gesetzlichen Mängelhaftung und stellt heraus, worin der Unterschied zu zusätzlichen Garantieversprechen besteht.

Das Prinzip der gesetzlichen Gewährleistung

Die Gewährleistung verpflichtet Händler dazu, für Mängel einzustehen, die nach den gesetzlichen Regeln vom Verkäufer zu verantworten sind. Liegen die rechtlichen Voraussetzungen vor, haben Sie in erster Linie einen Anspruch darauf, dass die Ware kostenfrei repariert oder durch ein mangelfreies Produkt ersetzt wird. Unter bestimmten Umständen kommen auch eine Reduzierung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Kaufvertrag infrage.

Regelungen für Gebrauchtfahrzeuge

Auch beim Erwerb von gebrauchten Fahrzeugen greift das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Allerdings kann die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Gebrauchtwaren auf ein Jahr verkürzt werden. Eine solche Verkürzung ist jedoch nur wirksam, wenn Sie vor Ihrer Vertragserklärung explizit darüber informiert wurden und diese Absprache gesondert sowie ausdrücklich im Vertrag vereinbart ist. Ohne eine solche Vereinbarung beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Übergabe der Ware.

Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie

Eine Garantie, etwa vom Hersteller, ist eine rein freiwillige Zusatzleistung, deren Umfang durch die jeweiligen Garantiebedingungen festgelegt wird. Wichtig dabei: Eine Garantie schränkt Ihre gesetzlich verankerten Mängelrechte gegenüber dem Verkäufer in keiner Weise ein.

So informieren Sie uns über einen Mangel

Sollten Sie an einem bei uns erworbenen Fahrzeug oder Produkt einen Defekt feststellen, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit uns auf. Um Ihren Kauf schnell zuordnen zu können, legen Sie uns bitte den Kaufbeleg (oder alternative Kaufangaben) sowie eine Beschreibung des Problems vor. Handelt es sich um ein Fahrzeug, geben Sie bitte auch die Fahrgestellnummer (VIN) an.

Vertiefende Informationen finden Sie auf dem offiziellen EU-Portal Your Europe im Bereich für Gewährleistungen und Garantien.

 

* Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (World Harmonised Light Vehicles Test Procedure) gemäß Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Pkw hängen auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren ab. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch, den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und ggf. zum Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen sowie bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unentgeltlich erhältlich ist oder unter www.dat.de/co2 abrufbar ist.

¹ Es werden nur die CO2-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des PKW entstehen. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des PKW sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt.

** Eine staatliche E-Auto-Förderung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird, hängt von Fahrzeugtyp, zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen und Anzahl der Kinder unter 18 Jahren ab. Beantragung, Prüfung der Voraussetzungen und Auszahlung erfolgen eigenverantwortlich durch den Kunden über das BAFA. Es besteht kein Anspruch gegenüber Autohaus Bellendorf. Weitere Informationen: www.bafa.de

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